Einwohnergemeindeversammlung

Die Stadt Bremgarten hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Umsetzung Gewässerraum auf Basis des räumlichen Entwicklungsleitbilds (REL) und des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) revidiert. Die vorliegenden Entwürfe der Nutzungspläne sowie der Bau- und Nutzungsordnung entsprechen nun wieder den aktuellsten kantonalen Vorgaben und Bestimmungen. Die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 hat die Vorlage mit einigen wenigen Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage angenommen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen und endet am Montag, 30. Dezember 2024.

Einwohnergemeindeversammlung

Die Stadt Bremgarten hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Umsetzung Gewässerraum auf Basis des räumlichen Entwicklungsleitbilds (REL) und des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) revidiert. Die vorliegenden Entwürfe der Nutzungspläne sowie der Bau- und Nutzungsordnung entsprechen nun wieder den aktuellsten kantonalen Vorgaben und Bestimmungen. Die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 hat die Vorlage mit einigen wenigen Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage angenommen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen und endet am Montag, 30. Dezember 2024.

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Karussellsteuerung

Karussell

«Mit der Gesamtrevision Nutzungsplanung stellen wir heute die Weichen für das lebenswerte und wohnliche Bremgarten von morgen.»

Raymond Tellenbach, Stadtammann Bremgarten

«Die Gesamtrevision Nutzungsplanung ist sehr komplex. Es bestehen unzählige Abhängigkeiten zu Teilprojekten mit unterschiedlichen Planungshorizonten, die in der vorliegenden Vorlage optimal miteinander verzahnt wurden.»

Stefan Walder, Leiter Abteilung Bau, Raum- und Verkehrsplaner FSU/SVI, Aargauischer Bauverwalter

«Die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) bildet die Grundlage für eine geordnete bauliche und verkehrliche Entwicklung an den dafür geeigneten Lagen im Baugebiet von Bremgarten.»

Renato Costamagna, arcoplan, Siedlungsplaner HTL, Raumplaner FSU, Aargauischer Bauverwalter

Worum geht es bei der Gesamtrevision Nutzungsplanung?

Das Ziel einer Gesamtrevision Nutzungsplanung ist es, eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu sichern und dabei sowohl soziale, wirtschaftliche als auch ökologische Interessen zu berücksichtigen.

Die allgemeinen Nutzungspläne bilden zusammen mit der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) das zentrale Instrument der Raumentwicklung. Sie sind auf mehrere Jahre ausgerichtet und berücksichtigen private und öffentliche Interessen und gewichten sie entsprechend.

Bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung werden die kommunalen Nutzungspläne (Bauzonen- und Kulturlandplan) der ehemaligen Teilgemeinden Bremgarten und Hermetschwil-Staffeln sowie deren Bau- und Nutzungsordnungen zusammengeführt und gleichzeitig an das übergeordnete, geänderte Recht angepasst.
Dabei richten sie sich nach den definierten Entwicklungszielen des räumlichen Entwicklungsleitbildes (REL).

Die Nutzungspläne und die BNO müssen dabei mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplanes übereinstimmen. Dabei ist insbesondere auf eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu achten.

Über das wurde abgestimmt

Die Gesamtrevision Nutzungsplanung braucht es, damit die Stadt Bremgarten ihre Entwicklungsziele erreicht sowie den neusten Entwicklungen und Änderungen des übergeordneten Rechts gerecht werden kann. Bremgartens Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 konkret über fünf Dokumente abgestimmt und die Vorlage mit wenigen Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage angenommen. Dazu gehören:

... definiert die maximal zulässige Nutzung und die Art der Überbauung jeder Bauzone. Die Bau- und Nutzungsordnungen von Bremgarten und Hermetschwil-Staffeln werden zu einem einzelnen Dokument zusammengeführt.

... regeln die Abgrenzungen des bebaubaren Siedlungsgebiets der beiden Teilortschaften. Die grundeigentümerverbindlichen Zuordnungen der Grundstücke sind teilweise mit Überlagerungen belegt. Hier gelten Spezialbestimmungen, die in der Bau- und Nutzungsordnung umschrieben sind. Weiter sind Schutz- und Gefahrenzonen sowie Schutzobjekte ausgewiesen. Aufgrund der örtlichen Situation sind die beiden Siedlungsgebiete von Bremgarten und Hermetschwil-Staffeln in getrennten Bauzonenplänen dargestellt.

... weist die im Kulturland gelegenen Flächen einer Nutzungs- oder einer Schutzzone zu. Dies kann in Form einer Grundnutzung oder als Überlagerung geschehen. Auch werden im Kulturlandplan unter Schutz gestellte Kulturobjekte genannt sowie situativ im Wald gelegene Naturschutzzonen festgelegt. Ebenfalls ersichtlich sind Spezialzonen wie zum Beispiel Materialabbauzonen oder Waffenplatzzonen.

Der Kulturlandplan enthält zudem eine Vielzahl von Informationen zu kulturhistorisch oder ökologisch wertvollen Objekten und Flächen.

… regelt in Ergänzung zu den Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) die Gestaltung und Nutzung von Bauten und Freiräumen in dieser Schutzzone.

Mit der nun beschlossenen Nutzungsplanungsrevision werden die (letztmals 2002 respektive 2008 gesamtheitlich) revidierten, rechtskräftigen Nutzungsplanungen von Hermetschwil-Staffeln und von Bremgarten zusammengeführt und aktualisiert. Auch wurde die an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2020 abgewiesene Teiländerung «Oberebene» inhaltlich überarbeitet und in die vorliegende Gesamtrevision integriert.

Im Rahmen der Erarbeitung dieser verbindlichen Dokumente wurden weiterführende und ergänzende Unterlagen erarbeitet, die noch zusätzliche Informationen beinhalten.

Alles hängt zusammen

Die Gesamtrevision Nutzungsplanung ist ein komplexes Planungsverfahren mit vielen Akteuren, Zusammenhängen und Abhängigkeiten. Es ist wichtig, jetzt die rechtlichen Grundlagen für die künftigen bauliche Entwicklungen der Stadt Bremgarten festzulegen. So wird zum Beispiel für alle öffentlichen wie privaten Bauvorhaben eine funktionierende und moderne Rechtsgrundlage geschaffen sowie ganz generell die Rechtssicherheit beim Baubewilligungsprozess für alle Akteure gestärkt.

Bei grösseren Entwicklungsarealen wird zwingend eine Gestaltungsplanpflicht – zum Teil mit vorangehendem Varianzverfahren (z.B. Wettbewerb) – gefordert. Dies ist zum Beispiel bei der öV-Drehscheibe sowie der Ober Ebene der Fall und dient der Qualitätssicherung.

Durch die Annahme der Gesamtrevision Nutzungsplanung werden nun die räumlichen Entwicklungen koordiniert und in Abstimmung mit den Zielsetzungen des Räumlichen Entwicklungsleitbildes sowie der Mobilitätsstrategie des Kanton Aargaus stattfinden.

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Karussellsteuerung

Karussell

«Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung werden die Dokumente von Bremgarten und Hermetschwil-Staffeln sinnvoll zusammengeführt. Dem dörflichen Charakter vom Ortsteil Hermetschwil-Staffeln wurde grosse Beachtung geschenkt und kann bewahrt werden.»

Pius With, Alt Gemeindeammann Hermetschwil-Staffeln

«Eine Annahme der Gesamtrevision Nutzungsplanung bringt der Bremgarter Bevölkerung und unserer Stadt viele Vorteile. Der ganze Stadtrat spricht sich für die Annahme aus – für ein zukunftsfähiges Bremgarten mit Charakter.»

Stadtrat Bremgarten

Ein funktionierendes Gesamtpaket

Bei der Abstimmung vom 24. Oktober 2024 haben die Einwohnerinnen und Einwohner erkannt, dass die Gesamtrevision Nutzungsplanung ein «Gesamtpaket» ist, über das abgestimmt wurde. Deren Erarbeitung erfolgte unter Einbezug von vielen Expertinnen und Experten. Die Ablehnung nur eines Teils der komplexen Vorlage hätte zur Folge gehabt, dass alle weiteren Entwicklungen und Entwicklungsschritte verzögert worden wären.

So ermöglicht die Gesamtrevision Nutzungsplanung zum Beispiel:

  • Einen attraktiven Obertorplatz (mehr erfahren)
  • Einen zukunftsfähigen, zeitgemässen und funktionierenden Bahnhof (mehr erfahren)
  • Durchdachtes, sinnvolles Wachstum in der Ober Ebene. Dabei werden bestehende Quartiere geschützt und deren Identität gewahrt (mehr erfahren)

Mitwirkung der Bevölkerung

Die Nutzungsplanungsrevision wurde durch eine vom Stadtrat eingesetzte, speziell dafür gebildete Planungskommission mit Fachpersonen, Mitgliedern des Stadtrates sowie verschiedenen Personen aus der Bevölkerung begleitet. Letztere setzten sich dabei für die Interessen des örtlichen Gewerbes, der Landwirtschaft, der Schule und von vielem mehr ein.

Zudem lagen die Planungsentwürfe zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom 29. Oktober 2021 bis zum 7. Dezember 2021 zur öffentlichen Mitwirkung auf, wo Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen von allen interessierten Personen eingerecht werden konnten.

Weiter fanden während der Mitwirkungsfrist Sprechstunden sowie Orientierungsveranstaltungen statt, wo Äusserungen und Meinungen auch im nachgehenden Mitwirkungsbericht aufgegriffen und Stellung dazu genommen wurde. 

Das im gesetzlich vorgeschriebene demokratische Verfahren für den Erlass der Nutzungspläne gewährleistet den Rechtsschutz. Betroffene und Einwendungsberechtigte konnten gegen die öffentlich aufgelegten Pläne und Vorschriften Einwendungen erheben und gegen die Beschlüsse Beschwerden führen. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat wird die Revision der Nutzungsplanung rechtskräftig.